Pilotprojekt des ZIVILRECHTLICHEN ONLINE-VERFAHRENS

Wir möchten Sie auf das Pilotprojekt des ZIVILRECHTLICHEN ONLINE-VERFAHRENS aufmerksam machen, dass ab dem 01. Juni 2026 auch beim Amtsgericht Essen eröffnet ist.
Streitigkeiten um Geldforderungen bis 10.000 Euro und die Verfolgung Ihrer Rechte im Bereich der Fluggastrechte können nunmehr – ohne jegliche anwaltliche Mitwirkung – in einem Onlineverfahren gerichtlich geklärt werden. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seit dem 15. April 2026 ein digitales Eingabesystem bereit, über welches Sie Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Zugänglich ist das Verfahren via www.service.justiz.de. Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Sie nutzen dazu Mein Justizpostfach. Nach Eingabe der Angaben in das digitale Eingabesystem können die dort eingegebenen Daten zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im PDF-Format. Diese kann dann heruntergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.

Bitte überlegen Sie aber, dass Sie dann alleine für Fristen- und Formvorschriften und die Schlüssigkeit der Klage verantwortlich sind. Einmal vorgetragener Sachvortrag ist nicht mehr zu revidieren, Beweisantritte müssen erklärt werden.

Rechtsanwälte haben ihr Fach studiert und beschäftigen sich tagtäglich mit dieser Materie. Würden Sie sich auch auf eine online-Hilfe bei der Installation Ihrer Heizung verlassen wollen?

KI ist aus unserer Sicht nicht das Allheilmittel, genauso wenig wie dieses neue Instrument, dass nur dazu führt, dass die Gerichte weniger belastet werden sollen, weil es enorm hohe Risiken für die Bürger und Bürgerinnen bietet.

Bitte entscheiden Sie selbst.